Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR – Die Möbelfresser

§ 1 Allgemeines
Gegenstand von Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR sind die Erbringung von Dienstleistungen. Inhaltlich gehören dazu Auflösung von Haushalten oder Gewerbebetrieben, Versteigerung und Verwertung von Gebrauchtwaren, Entsorgung, Verwertung und Vermittlung von Gebrauchtwaren, Demontage und allgemeine handwerkliche Tätigkeiten, Baumpflege oder ähnlichen Tätigkeiten. Die Leistungen und Angebote von Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss, Eigentumsübergang

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR. Werden in einem Angebot Gegenstände verrechnet, so gehen diese mit dem gesamten Inventar des Vertragsobjektes bei Vertragsabschluss in unser Eigentum über. Der Auftraggeber versichert mit Auftragsvergabe an Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR, dass die Eigentumsverhältnisse unstrittig sind und er berechtigt ist für sich oder im Namen dritter zu handeln, dass die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände nicht mit Rechten Dritter belastet sind und rechtmäßig erworben wurden. Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR ist berechtigt entsprechende Eigentumsnachweise, Quittungen, Erbscheine, Betreuerausweise oder ähnliches verlangen zu können. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht vorgesehen. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR zur Preisanpassung insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich herausgenommen, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Gefährliche Abfälle
Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle im Sinne § 3 KrW-/AbfG im Objekt befinden so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Gefährliche Abfälle insbesondere wenn Sie radioaktiv, gesundheitsgefährdend oder gewässerschädigend sind, sind von der Abfuhr ausgeschlossen. In Absprache mit dem Auftraggeber versucht Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR gegen Honorar einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Insbesondere bei Gesundheitsgefährdung ist der Auftraggeber verpflichtet Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR unverzüglich sobald er Kenntnis über entsprechende Gefahren erlangt zu unterrichten damit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können.

§ 5 Preise, Vergütungen
Die Preise bemessen sich entweder nach einer Pauschale oder nach Aufwand. Müllentsorgung vor Ort entweder nach Kubikmeter oder Gewicht. Die von unseren Mitarbeitern vor Ort festgestellten Mengen für Stunden und Kubikmeter sind verbindlich und werden auf einem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt. Alle Preise gelten zzg. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahme: Kleinunternehmerregelung

§ 6 Termin- und Leistungszeit
Termine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Versagen der Verkehrsmittel o.ä.) führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR, die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich nur berufen werden, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wird. Kommt Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 25 % bei einem späteren Rücktritt 50 % der vereinbarten Vergütung.

§ 7 Gewährleistung
Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Dienstleistung. Sollte im Laufe der Arbeiten ein Fachhandwerker erforderlich sein, so wird dieser in Absprache mit dem Auftraggeber, von uns beauftragt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber von Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR. Weist die Dienstleistung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR die Beseitigung der Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragsnehmer behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlagszahlungen zu fordern. Erfolgt auch dann keine Zahlung bzw. es ist zu erwarten, dass der Auftraggeber seiner Leistung nicht mehr nachkommen kann, so sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Florian Fischer und Nicolas Gontscharow GbR über den Betrag verfügen kann.

§ 9 Haftung für Wertgegenstände, Haftungsbeschränkung, Gefahrenübertragung
Mit der Räumung geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld oder Schmuck. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden oder zu erkennen. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Gefahrenübertragung: Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Objektes durch den Auftraggeber.

§ 10 Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Vorschriften des Arbeitsschutzes einzuhalten.

§ 11 Unwirksame Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Stockdorf (PLZ: 82131). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.